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Verkehrsrecht



Was tun im Falle eines Verkehrsunfalls?

Zögern Sie nicht, so schnell wie möglich Rechtsanwalt Albrecht Scherrenbacher zu kontaktieren. Treffen Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung des Unfallgegners über die Wahl der Werkstatt, die Einschaltung eines Sachverständigen oder anderes. Die Versicherung des Gegners verspricht nur auf den ersten Blick schnelle Hilfe. Letztendlich ist sie nur daran interessiert, weniger an Sie zahlen zu müssen. Rechtsanwalt Albrecht Scherrenbacher macht für Sie neben dem Ersatz Ihres Fahrzeugschadens restlos alles geltend, was Ihnen zusteht - vom Schmerzensgeld über einen Ersatz Ihres Verdienstausfalls bis hin zum Haushaltsführungsschaden. Die Anwaltskosten trägt die Gegenseite, wenn Ihr Unfallgegner den Unfall verschuldet hat.

Rechtsanwalt Albrecht Scherrenbacher ist unabhängig von Versicherungen und Automobilclubs. Er setzt sich garantiert nur für Ihre Interessen ein.

Haben Sie Post von der Polizei, der Bußgeldbehörde oder der Führerscheinbehörde erhalten? Bewahren Sie Ruhe und schweigen Sie! Sie sind nicht verpflichtet, zu antworten. Holen Sie sich zuerst rechtlichen Rat von Rechtsanwalt Albrecht Scherrenbacher ein. Jede unbedachte Äußerung kann gegen Sie verwendet werden - auch wenn Sie nichts unterschrieben haben. Rechtsanwalt Albrecht Scherrenbacher ist jederzeit auch außerhalb der üblichen Bürozeiten unter dem 24-h-Notruf zu erreichen: 0172 72 32 62 7

Schwerpunkte im Verkehrsrecht

  • Verkehrszivilrecht

    • Unfallregulierung (Sachschäden)

    • Schadensersatz

    • Schmerzensgeldansprüche

    • Nutzungsausfall und Verdienstausfall

    • Haushaltsführungsschaden

    • Autokauf

    • Autorecht

  • Bußgeldverfahren

    • Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeits-, Rotlicht- oder Abstandsverstößen

    • Alkohol am Steuer

    • Benutzung eines Mobiltelefons

    • Verletzung der Vorfahrt

    • Punkte in Flensburg

  • Verkehrsstrafrecht

    • Fahrlässige Tötung

    • Fahrlässige Körperverletzung

    • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)

    • Trunkenheit oder Drogen im Verkehr

    • Gefährdung des Straßenverkehrs

    • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    • Fahren ohne Fahrerlaubnis oder ohne Versicherungsschutz

    • Kennzeichenmissbrauch

    • Versicherungsbetrug

    • Nötigung

    • Unterlassene Hilfeleistung

    • Beleidigung im Straßenverkehr

  • Verkehrsverwaltungsrecht

    • Führerscheinrecht

    • Cannabis/Drogen im Verkehr

    • Fahrerlaubnis und MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung)

    • Fahrtenbuchauflagen

    • Entziehung der Fahrerlaubnis

    • Begutachtung der Fahreignung

Ihr Ansprechpartner
Albrecht Scherrenbacher
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht